Informationen zu den Liefernachweisen (Gelangensbestätigung)
Die Gelangensbestätigung bestätigt den Erhalt der Ware für steuerliche Zwecke.
Folgende Pflichtangaben müssen in einem Liefernachweis enthalten sein:
Name und Anschrift des Abnehmers
Menge des Gegenstands der Lieferung und handelsübliche Bezeichnung (Inventarnummer des Fertigungsmittels)
Empfänger und Bestimmungsort
Monat des Erhalts des Gegenstands
Ausstellungsdatum der Bestätigung
Unterschrift des Abnehmers